3_2021
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Professionelle Verlustscheinbewirtschaftung
Gemeinden und Städte können die Bewirtschaftung von Verlustscheinen spezialisierten Dienstleistern wie Creditreform übergeben. Das bietet eine Reihe von Vorteilen.
Dieses Geld muss aber nicht verloren sein. Das geht im hektischen Behördenalltag zuweilen unter, oder es fehlt an Infrastruktur und Zeit, um sich darum zu kümmern. Das Creditreform-Angebot zur Überwachung von Verlust- scheinen umfasst folgende Dienstleistungen und Vorteile: • Einwandfrei strukturiertes und digitalisiertes Portfolio, auf das der Kunde jederzeit Zugriff hat, um sich rasch einen Überblick über den Stand der Verlustscheine zu verschaffen. • Die Datenschutzvorgaben werden erfüllt. • Langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Gemeinden aus der ganzen Schweiz. • Ein Rückzug oder die selektive Übergabe ist jederzeit möglich. • Das Auftragsverhältnis ist gemäss Obligationenrecht geregelt. • Die Zahlungsfähigkeit der Schuldnerinnen und Schuld- ner wird laufend überprüft. • Die Perspektive ist dabei langfristig, die Bewirtschaf- tung beharrlich, Verjährungen werden vermieden. • Weggezogene Schuldnerinnen und Schuldner werden gesucht und zweifelsfrei identifiziert. • Sobald es zur Vereinbarung für eine Ratenzahlung oder eine Per-Saldo-Überweisung kommt, wird der Zah- lungseingang laufend kontrolliert. • Creditreform trägt das Kostenrisiko und verrechnet das Honorar nur bei erfolgreicher Realisierung des Verlust- scheins. • Die Dienstleistung umfasst das Auslandsinkasso im internationalen Netzwerk der Creditreform-Partner.
Auf sieben von zehn Schweizer Haushalten lastet ein Ver- lustschein, wie das Bundesamt für Statistik 2017 erhoben hat. Die Tendenz ist steigend. Die Betreibungsquote bei Steuerschulden liegt nach einer Umfrage des «Sonntags- Blick» bei fünf Prozent. Der Anteil an trotz Betreibung nicht beglichenen Steuerschulden ist erheblich, auch wenn es keine genauen Zahlen dazu gibt. Denn anders als in der Privatwirtschaft muss das Steueramt mit jeder Bürgerin und jedem Bürger ins Geschäft kommen. Die Steuern wer- den von allen geschuldet, unabhängig von ihrer Zahlungs- fähigkeit, und, anders als in einem privaten Betrieb, der die Bonität eines Kunden prüfen und notfalls auf einen Ge- schäftsabschluss verzichten kann, setzen die Steuerämter die gesetzlichen Vorgaben einer generellen Steuerpflicht um. Seit 2017 verjähren Verlustscheine nach 20 Jahren. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese periodisch zu überprü- fen, insbesondere, ob die Schuldnerinnen und Schuldner zwischenzeitlich zu Einkommen oder Vermögen gekommen sind. Das ist gerade vor Ablauf der Verjährungsfrist wichtig, bevor die Forderung endgültig abgeschrieben werden muss. Die Übergabe der Verlustscheindossiers im Auftragsver- hältnis an ein spezialisiertes Inkassounternehmen ist mög- lich – und empfehlenswert. Je nach kantonaler Situation setzt dies den politischen Willen voraus, die entsprechen- den Rahmenbedingungen zu schaffen. In jedem Fall bedarf es an Know-how, das nicht in jeder Gemeinde- oder Stadt- verwaltung gleich vorhanden ist, und es hält den Kopf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei, um sich etwa jenen Bürgerinnen und Bürgern zu widmen, die mit Zahlungsrück- ständen zu kämpfen haben. Erfahrungsgemäss hilft oft der erste Kontakt, um im Gespräch nach Lösungen für die Be- gleichung der Steuerschuld zu suchen. Bei der Gelegenheit lässt sich vielleicht auch erklären, dass Steuern ja dazu die- nen, die Bewältigung der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden zu finanzieren. Der Auftrag dazu kommt aus Bürgerschaft und Parlamenten. Das rechtfertigt, schon aus Gründen der Gerechtigkeit, auch die professionelle Bewirtschaftung der Verlustscheine. Die grosse Mehrheit, die ihre Steuern zahlt, darf erwarten, dass die Verwaltung Ausstände einfordert. Denn die Forderungsverluste müs- sen von allen Steuerzahlerinnen und -zahlern mitgetragen werden.
Kontaktieren Sie Marcel Oeschger für eine Beratung oder besuchen Sie www.creditreform.ch.
marcel.oeschger@st.gallen.creditreform.ch
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