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SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER STADT- UND GEMEINDESCHREIBER

Impressum

Schweizerische Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber

Conférence Suisse des Secrétaires Municipaux

Februar/février/febbraio 2021

Herausgeber/éditeur/editore Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber Conférence des Secrétaires Municipaux c/o Stadt Chur, Rathaus, CH-7000 Chur www.stadtschreiber.ch Redaktion/rédaction/redazione Manfred Linke, Stadtschreiber St.Gallen manfred.linke@stadt.sg.ch Anmeldung/inscription/registrazione Die Mitgliedschaft steht allen Stadt- und Gemeindeschreibern der Schweiz offen. www.stadtschreiber.ch

Das Rathaus von St.Gallen, Sitz der Exekutive.

Bild: zvg

• zu strategischen Zielen und Legisla- turzielen • zu früheren Beschlüssen. Der Schreiber wird zudem Hinweise auf mögliche Auswirkungen und Folgen von Tun und Unterlassen vor allem der Exe- kutive geben, gemäss «quidquid agis prudenter agas et respice finem»: «Was auch immer du tust, tu es klug, und be- denke die Folgen» (spätmittelalterliche Exempelsammlung «Gesta Roman- orum»; könnte zurückgehen auf Äsops Fabel 45; ähnlich Jesus Sirach 7, 36). In zunehmend oberflächlichen und hek- tischen Zeiten muss in Verwaltung und Politik allen drei Schritten – überlegen, entscheiden, umsetzen – wieder die gebührende Zeit und Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Amtsinhabers war, dass er sich weder einzelnen Personen noch politischen Gewalten verpflichtet fühle, sondern dem Gesetz und dem Gewissen.

Erfahrungen aus dem zweiten Jahrzehnt der Personalunion

Mit zunehmender Amtserfahrung und mit dem Wechsel von vielen Mitglie- dern der Legislative und der Exekutive wuchs im Jahrzehnt von etwa 2009 bis etwa 2018 die Einflussnahme des Stadt- schreibers in rechtlicher, politischer, strategischer und operativer Hinsicht. Er engagierte sich sowohl auf der poli- tischen als auch auf der Verwaltungs­ ebene im Sinne einer ständigen Quali- tätskontrolle. Ausblick auf das dritte Jahrzehnt der Personalunion Der Schreiber wird sich auf verfahrens- rechtliche Hinweise konzentrieren so- wie Hinweise auf Widersprüche in Be- schlussentwürfen geben im Verhältnis • zum übergeordneten Recht • zum städtischen Recht

SCHWEIZER GEMEINDE COMUNE SVIZZERO VISCHNANCA SVIZRA COMMUNE SUISSE

Redaktion «Schweizer Gemeinde»/ rédaction «Commune Suisse»/ redazione «Comune Svizzero» Schweizerischer Gemeindeverband Association des Communes Suisses Laupenstrasse 35, Postfach, 3001 Bern Tel. 031 380 70 00

www.chgemeinden.ch www.chcommunes.ch

Manfred Linke Stadtschreiber St.Gallen

Denise Lachat (dla), Chefredaktorin Philippe Blatter (pb), Verantwortlicher Verbandskommunikation Martina Rieben (mr), Layout info@chgemeinden.ch

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SCHWEIZER GEMEINDE 1/2 l 2021

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