2_2021
SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER STADT- UND GEMEINDESCHREIBER
Die Rollen des Schreibers in Parlamentsgemeinden In Parlamentsgemeinden können die Rollen des Stadtschreibers der Exekutive und des Ratssekretärs der Legislative in Personalunion der gleichen Person zufallen. Der Stadtschreiber St.Gallen blickt auf zwei Jahrzehnte Erfahrung in dieser Personalunion zurück.
Blick auf das Stadtparlament St.Gallen an seiner Sitzung vom Januar 2020, vor der Coronapandemie.
Bild: Regina Kühne
In früheren Jahrhunderten, zum Bei- spiel in italienischen Stadtstaaten der Renaissance, war die Exekutive oft ein Ausschuss der Legislative. Diese bei- den politischen Gewalten wurden selbstverständlich vom gleichen Sekre- tär in ihren Aufgaben unterstützt. Erst später kam die Lehre der personellen Unvereinbarkeit von legislativen und exekutiven Kompetenzen bzw. von Le- gislative und Exekutive auf der gleichen staatlichen Ebene auf (Mischverfas-
sungslehre von Donato Giannotti; Ge- waltentrennungslehre von Montes- quieu). Die Personalunion des Sekretärs der Legislative und der Exekutive wurde in einzelnen (grossen) Parlamentsge- meinden in der jüngeren Vergangenheit aufgetrennt; in anderen (kleineren und mittelgrossen) Parlamentsgemeinden besteht sie bis heute. Die Stadt St.Gal- len ist die grösste Parlamentsgemeinde der Schweiz, in der diese Personalunion bis heute besteht.
Erfahrungen aus dem ersten Jahrzehnt der Personalunion
Im Jahrzehnt von 2000 bis etwa 2008 wurde der Stadtschreiber St.Gallen als Sekretär der fünfköpfigen Exekutive von aussen ab und zu einseitig als «sechster Stadtrat» wahrgenommen. Er wurde von einzelnen Mitgliedern des Stadtparlaments gefragt, welcher poli- tischen Gewalt er sich eigentlich (stär- ker) verpflichtet fühle: der Exekutive oder der Legislative? Die Antwort des
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SCHWEIZER GEMEINDE 1/2 l 2021
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