78_2016
Publireportage
Verjährung von Verlustscheinen stoppen – handeln Sie jetzt! Die Zeit drängt – am 1.1.2017 sind die ersten Verlustscheine bereits verjährt. Eine Vielzahl von öffentlichen Leistungs- erbringern wie Kantone, Städte, Gemein- den oder Spitäler setzen bei der Verlust- scheinbearbeitung und insbesondere jetzt zur Unterbrechung der Verjährung auf externe Spezialisten. Bei der Wahl dieses Partners legen gerade öffentliche Leistungserbringer grossen Wert auf die Wahrung der Reputation und auf einen schonenden Umgang mit den Schuldnern. Deshalb ist es wichtig, sich vor einem Entscheid genau zu infor- mieren, im Gespräch mit einemmöglichen Partner die Bedenken genau zu formulie- ren und nicht zuletzt auch Referenzen ein- zuholen. Übersteigen die offenen Fremdkosten die Kapitalzahlungen, übernimmt Intrum Justitia die Differenz. Rechtliche Bedenken
Die Auslagerung von Inkassomassnahmen im Mandatsverhältnis seitens der öffent- lichen Hand an Dritte ist unter gewissen Voraussetzungen in den allermeisten Kan- tonen erlaubt. Qualitäts- und Reporting- Standards, die Erfahrung und das nötige Gespür ihrer Spezialistinnen und Spezia- listen machen externe Anbieter wie z.B. die Branchenführerin Intrum Justitia seit Jah- ren zu vertrauenswürdigen Partnern, ins- besondere auch im öffentlichen Sektor. Damit haben Sie die beruhigende Gewiss- heit, dass das Schweizerische Bundesge- setz über den Datenschutz (DSG) und die Standesregeln des Verbandes Schweizeri- scher Inkassotreuhandinstitute (VSI) ein- gehalten werden. Es ist spät – aber noch nicht zu spät Verschwenden Sie keine Zeit und sprechen Sie jetzt mit den Experten! So können die notwendigen Massnahmen rechtzeitig ein- geleitet und die Verlustscheine für weitere 20 Jahre gesichert werden.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) gilt für Verlustscheine eine 20-jährige Ver- jährungsfrist. Dies bedeutet, dass Verlust- scheine, die vor dem 1.1.1997 ausgestellt wurden, nach 20 Jahren schlagartig am 1.1.2017 verjähren werden. Es bleiben also nur noch wenige Monate, um zu handeln. Ressourcenintensive Bearbeitung Den Forderungen aus Verlustscheinen nachzugehen, ist für Verwaltungen äus- serst zeitintensiv und bindet ihre oftmals knappen personellen Ressourcen über- durchschnittlich. Die Bearbeitung ist auf- wendig und setzt spezialisiertes Know-how voraus. Viele Gemeinden verfügen zwar über das Letztere aber nicht über genü- gend Zeit. Deshalb entscheiden sich immer mehr öffentliche Leistungserbringer für die Verlustschein-Bewirtschaftung die Un- terstützung eines externen Partners, wie zum Beispiel Intrum Justitia, in Anspruch zu nehmen. «Wir haben uns für eine Teilauslagerung entschieden, da wir bei einigen Verlust scheinen keine Chance auf ein erfolg reiches Inkasso mehr gesehen haben. Die Zusammenarbeit mit Intrum Justitia funktioniert sehr gut. Auch die Erfolgs quote lässt sich sehen. Der Entscheid über die Teilauslagerung hat sich für uns mehr als ausbezahlt.» Reto Notter, Finanzverwalter Stadt Solothurn.
Unterbrechung der Verjährungsfrist: Der etwas andere Ansatz von Intrum Justitia Nebst dem konventionellen Verlustschein- inkasso beschreitet Intrum Justitia imHin- blick auf die Verjährung neueWege. Statt der Betrachtung jedes einzelnen Verlustschei- nes richtet sie ihren Blick aufs Ganze. «Bei Intrum Justitia schätze ich vor al lem die zuverlässige und zufriedenstel lende Erledigung meiner Anliegen. Wenn es gilt, Probleme zu lösen, zeigt Intrum Justitia immer gute Wege auf, die dann auch zum Erfolg führen. Das ist wirklich serviceorientiert.» Nicole Schönbächler, Leiterin Abteilung Finanzen, Stadt Illnau Effretikon Intrum bildet aus der Gesamtheit aller gemeinsam definierten Verlustscheine ein Verlustschein-Portfolio (s. Grafik). Eine erste Abrechnung erfolgt spätestens 18 Monate nach Einleitung von rechtlichen Schritten. Ziel ist eine Optimierung des Er- folgs aus Portfoliosicht, die Unterbrechung der Verjährung und die Erwirkung eines erneut 20 Jahre gültigen Verlustscheins. Der Nettoerfolg errechnet sich aus den Kapitalzahlungen abzüglich aller unge- deckten Fremdkosten sowie dem Erfolgs- honorar. Zusätzlich erhält die Gemeinde Verlustscheine, die weitere 20 Jahre gültig sind und jährlich imRahmen der Portfolio- bearbeitung abgerechnet werden.
Ihr Kontakt Intrum Justitia Eschenstrasse 12 8603 Schwerzenbach www.intrum.ch Pierre Kammermann
Director Sales & Marketing – Mitglied der Geschäftsleitung p.kammermann@intrum.com Telefon-Direktwahl: 044 806 56 30
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