11_2017

KURZNACHRICHTEN AUS DEN GEMEINDEN

rung auskommen. Sowohl der Präsident als auch die beiden Gemeinderätinnen traten zurück. Sie sei «überglücklich», diesen Entscheid getroffen zu haben, sagte die Exgemeinderätin von Corippo, Clarina Scettrini. Gemeinsammit Clarina Scettrini haben auch die Gemeinderätin Pia Scettrini und der «Sindaco» Claudio Scettrini den Rücktritt eingereicht – ins­ gesamt zählte die Exekutive in Corippo nur drei Personen. DasTessiner Bergdorf hat gemäss einer Statistik des Bundes ohnehin nur 13 Einwohner. Das zweit­ platzierte Bister imWallis kommt immer­ hin auf 31 Personen. Tessiner Medien hatten berichtet, dass vor allem die be­ rufliche Belastung des Gemeindepräsi­ denten sowie das hohe Alter der Ge­ meinderätinnen ausschlaggebend für den Kollektivrücktritt waren. Clarina Scettrini wollte dies auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Eigentlich hätte der Weiler Corippo im Zuge einer Gemeindefusion längst in der neuen Grossgemeinde Verzasca aufgehen sol­ len – bei diesem Vorhaben war es aber immer wieder zuVerzögerungen gekom­ men. DieTessiner Kantonsregierung re­ agierte auf die Rücktritte, indem sie ei­ nen kommissarischen Verwalter nach Corippo schickte. Auch er heisst Scett­ rini, war allerdings zuletzt in Tenero wohnhaft. Demnach werden Vittorio Scettrini nun alle Geschäfte der Kleinst­ gemeinde Corippo anvertraut, wofür er eine Entschädigung erhalten soll. sda Gegen die Abstimmung vom 17. Sep­ tember zur künftigen Kantonszugehörig­ keit der Gemeinde Belprahon ist ein zweiter Rekurs eingegangen. Die Urhe­ ber finden, der Urnengang von Mitte September habe nicht im geeigneten Rahmen stattgefunden. Wie das Regie­ rungsstatthalteramt des Verwaltungs­ kreises Berner Jura bekannt gab, ma­ chen die Urheber des Rekurses etwa geltend, die Abstimmungsurne sei am Schluss des Urnengangs randvoll gewe­ sen. Deshalb sei es möglich, dass ein­ zelne Stimmzettel hätten entfernt wer­ den können. Auch seien am 17. September und bei der eidgenössischen Abstimmung vom 24. September zwei Urnen zum Einsatz gekommen. Deshalb bestehe die Gefahr vonVerwechslungen. Ein erster Rekurs war bereits am 26. Sep­ tember eingereicht worden. Darin ma­ chen zwei Bürger geltend, die Einwoh­ ner von Belprahon hätten nicht in voller Belprahon (BE) Zweiter Rekurs gegen Abstimmung zu Jurafrage

Kenntnis des Abstimmungsgegenstands entschieden. Denn wegen Rekursen ge­ gen das Abstimmungsresultat von Juni in Moutier sei die künftige Kantonszuge­ hörigkeit dieses Regionalzentrums noch offen. In Moutier sagte das Stimmvolk Mitte Juni Ja zu einemWechsel der Ge­ meinde vom Kanton Bern in den Kanton Jura, doch sind neun Rekurse noch hän­ gig. In Belprahon und in Sorvilier sprach sich das Stimmvolk gegen einen Kan­ tonswechsel aus. In Belprahon fiel der Entscheid knapp aus. sda Uri Nach Obwalden lagert auch Uri das Zivilstandswesen aus Nach Obwalden lagert auch der Kanton Uri Aufsichtsaufgaben im Zivilstands­ wesen nach Luzern aus. Dort wird die Abteilung Gemeinden ab nächstem September etwa die Beaufsichtigung, Unterstützung und Beratung des Zivil­ standsamtes Uri übernehmen. Auch das Angebot von Aus und Weiterbildungs­ möglichkeiten sowie diverse Support­ leistungen werden künftig vom Kanton Luzern übernommen. Es handelt sich um Aufgaben im Umfang eines Pen­ sums von rund zehn Prozent. Die ent­ sprechende Verwaltungsvereinbarung habe der Luzerner Regierungsrat kürz­ lich genehmigt, teilte die Staatskanzlei mit. Der Kanton werde für die Arbeit an­ gemessen entschädigt. Aufseiten des Kantons Uri braucht es zum Abschluss der Vereinbarung noch die Kreditbewil­ ligung durch das Kantonsparlament. Die Justizdirektion Uri bleibt Rechtsmittelin­ stanz sowie Ansprech und Auskunfts­ stelle für alle übrigen aufsichtsrechtli­ chenAnliegen. DieVernetzung unter den Zentralschweizer Kantonen im Bereich Zivilstandswesen ist bereits heute eng. So wird das Obwaldner Zivilstandsamt in Sarnen seit August 2016 vom Kanton Luzern beaufsichtigt. Der damalige Ob­ waldner Zivilstandsinspektor, der in Pen­ sion ging, wurde darum nicht ersetzt. Die Ausübung der Funktion erfordere Fachwissen, stetige Weiterbildung und eine gute Vernetzung in Fachkreisen, hiess es. Das Luzerner Amt erfülle die Anforderungen optimal. sda Graubünden Gemeindeversammlungen werden öffentlich Gemeindeversammlungen in Graubün­ den werden öffentlich. Das Kantonspar­

lament hat bei der Totalrevision des Gemeindegesetzes für einmal die Ge­ meindeautonomie nicht als höchstes Gut angesehen und schreibt allen Kom­ munen die Öffnung ihrer Versammlun­ gen für jedermann vor. Eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommis­ sion hatte am Status quo festhalten wol­ len und die Gemeinden selber über die Zugänglichkeit der Gemeindeversamm­ lungen entscheiden lassen. Der Grosse Rat folgte aber der Regierung und der Kommissionsminderheit, wenn auch mit 63 zu 51 Stimmen recht knapp. Damit sind dieVersammlungen in Bündner Ge­ meinden nun für alle uneingeschränkt zugänglich, also auch für nicht Stimmbe­ rechtigte, für Ausländer, für Zweitwoh­ nungsbesitzer und Medienschaffende. Offenbar überzeugte im Parlament das Argument, angesichts moderner Kom­ munikationsmittel seien die Versamm­ lungen ohnehin nicht geheim zu halten. In anderen strittigen Punkten entschied das Parlament in der anderthalb Tage dauernden Diskussion in der Regel, am Status quo festzuhalten. So können Ge­ meinden weiterhin Gemeindeversamm­ lungen abhalten und gleichzeitig ein Gemeindeparlament führen. sda Die von zwei Gemeindemitarbeitern beim Mähen einer Magerwiese im Juni 2012 gefundenen Goldbarren im Wert von 100000 Franken gehen an die aargauische Gemeinde Klingnau. Der Eigentümer des Goldes konnte nicht er­ mittelt werden. Wie die Regionalpolizei Zurzibiet mitteilte, hatten sich kurz vor Ablauf der fünfjährigen Frist diverse mögliche Besitzer des Goldes oder von Teilen davon gemeldet. Umfangreiche Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass das Gold niemandem zugeordnet werden könne. Weil der rechtmässige Eigentümer nicht eruiert werden konnte, geht der aussergewöhnliche Fund nun an die Gemeinde. Gemäss Zivilgesetz­ buch geht eine Fundsache an den Fin­ der – wenn sich innerhalb einer Frist von fünf Jahren der rechtmässige Eigentü­ mer nicht meldet. Weil die beiden Ge­ meindemitarbeiter zum Zeitpunkt des Fundes in einem öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnis standen, gehen die Goldbarren gemäss Obligationen­ recht an ihren Arbeitgeber, also an die Gemeinde. Die beiden ehrlichen Finder sollen nach gängiger Praxis aber zehn Prozent des Fundwerts erhalten. sda Klingnau (AG) Die Goldbarren gehen nun an die Gemeinde über

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SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2017

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