7/8 2015

SOZIALES

dungen entsteht, welche nirgends er- fasst waren.» Fazit: Wer heute mit Fall- zahlen argumentiert, bewegt sich auf unsicherer Zahlenbasis. Man mag fragen, weshalb das denn so lange dauert. Diana Wider sagt: «Geän- dert hat nicht nur die Behördenorgani- sation, sondern auch das Mass- nahmensystem.» Bis zur einheitli-

lige Lohnverwaltung selber anbieten oder die Person an denTreuhanddienst von der Pro Senectute verweisen. Leider seien solche An- gebote im Zug

den Gemeinden aber auch an Informati- onen darüber, dass man für die einfachen Fälle nach wie vor zuständig sei», er- gänzt sie, das analysieren wir. Es ist klar, dass sich die Gemeinden wehren, wenn sie zur blossen Zahlstelle werden, ohne Einfluss auf die Kosten zu haben. Laut einem Entscheid des Bundesge-

richts vom März 2014 können dieWohnsitzgemeinden Mass- nahmen der Kesb nicht an- fechten. Dagegen regt sich Widerstand. So hat der Kan- ton Schaffhausen beim Bund eine Standesinitiative einge-

reicht, die ein Beschwerderecht der kos- tenpflichtigen Gemeinden gegenüber den Kesb verankern will. Der Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder fordert so- gar Übungsabbruch. Er will zurück zum

der Einführung abgebaut oder Leistungsverträge gekündet

worden. Wohl in der Erwar- tung, dass sich so Kosten spa- ren liessen. Ein Irrtum. Der Kesb würden auch Fälle ge- meldet, die dort eigentlich nicht hingehörten. Die Kesb habe jedoch aufgrund der ge-

alten System: «Die Kindes- und Erwachsenenschutzbe- hörde zeigt, dass die soge- nannte Professionalisierung für alle Beteiligten mehr Ar- beit, mehr Kosten, dafür we- niger Entscheidungskompe- tenz bei den Gemeinden und weniger Bürgernähe bringt.»

«Mitsprache ist im Rahmen der Abklärungen der Kesb gesichert.»

20 Minuten, 5.1.2015

chen Erfassung der Massnahmen sei mit einer Übergangszeit von zwei bis drei Jahren zu rechnen, zumal die Kokes nur

auf der Basis von Empfehlun- gen arbeite. «Wir können den Kantonen keine verbindlichen Vorgaben machen.» Und: «Die Kokes hat für sämtliche Ge- schäfte (inkl. Statistik) insge- samt nur 70 Stellenprozente zur Verfügung.» Bei den Kesb würden die Ressourcen natür-

setzlichen Regelun- gen keine Wahl:

«Wer heute Zahlen nennt, tut dies auf unsicherer Basis.»

Dass eine Beschwerdemöglichkeit sinn- voll ist, bezweifelt DianaWider aus zwei Gründen. «Die Mitsprache der Gemein- den ist im Rahmen der Abklärung gesi- chert, dort müssen die Gemeinden über Kenntnisse zum Fall sowie zum regiona- len Unterstützungsangebot angehört werden.» Bevor eine Fremdplatzierung angeordnet werde, hat also ein Ge- spräch mit den Gemeindebehörden stattgefunden. Denn: «Die Gemeinde weiss, ob es allenfalls eine engagierte Pflegefamilie in der Ge-

«Wenn eine Gefährdungsmel- dung gemacht wird, muss die Behörde aktiv werden.» Das Verfahren bei der Kesb ist kompliziert, weil es auf strit- tige Fälle ausgerichtet ist und rechtsstaatliche Kriterien er-

lich primär in die Bearbeitung dringen- der Fälle und erst in zweiter Linie in die Statistik gesteckt. Zum Zahlen verdonnert? Mit der Umstellung zu den professionel- len Behörden ist eine weitere Klage hin- zugekommen, die als Kostentreiber im Verdacht steht. Der Einfluss der Gemein- den sei gesunken. Das Fürsorge- und Sozialwesen war bis 2012 die Domäne der Gemeinden. Zwar stützten sich Lai- enbehörden oft ebenfalls auf Einschät- zungen von Fachleuten, bei schwierigen Fällen sowieso. Aber entschieden haben sie schliesslich selbst. Heute wird mo- niert, die Gemeinden hätten keinen Ein- fluss mehr. Dazu sagt Diana Wider von der Kokes: «Nicht jeder Fall muss zur Kesb. Für einfache Fälle sind die Ge- meinden nach wie vor selbst zuständig.» Die Kesb ist als letzte Instanz für schwie- rige Fälle gedacht, in denen gegen den Willen der Betroffenen entschieden wer- den muss. «Eltern oder eine hilfsbedürf- tige Person können nach wie vor an die Gemeinde gelangen und um Unterstüt- zung anfragen.» Kommunale oder regi- onale Sozialdienste können eine freiwil-

füllen muss. Es sei klar, dass die Arbeit der Kesb teurer sei, als eine freiwillige Beratung durch kommunale Sozial-

Blick, 14.3.2015

dienste. Wider empfiehlt deshalb, abzu- klären, welche Angebote in den Regio- nen bestehen, bevor man an die Kesb gelange. «Möglicherweise mangelt es in

meinde gibt.» Auch müsse die Kesb Alternativen zu einer Fremdplatzierung abklären. «Das wird auch so gemacht.»

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SCHWEIZER GEMEINDE 7/8 l 2015

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