May 2014

SIEDLUNGSENTWICKLUNG

Dank kooperativer Planung Siedlungsräume erhalten Der Stadt Maienfeld gelang es, ihre prägenden Siedlungsräume und damit das Ortsbild von nationaler Bedeutung sowie wertvolles Kulturland zu erhalten. Massgeblich für den Erfolg waren unter anderem Leitlinien, die der Stadtrat zusammen mit der Bevölkerung erarbeitet hat.

Das ursprünglich ummauerte mittelal- terliche Städtchen mit Schloss Brandis bildet den Kern der Siedlung von Mai- enfeld. Im 18. und 19. Jahrhundert ent- wickelte sich die Stadt ausserhalb der Stadtbefestigung zur sogenannten Vor- stadt. Die Lage an wichtigen Handels- wegen im Rheintal und über den Luzi- steig sowie der Weinbau und die Land- wirtschaft prägten das Muster der Stadtentwicklung. Entstanden sind da- bei baumartig verzweigte Siedlungs- äste mit dicht bebauten Ausfallstrassen. Siedlung und Kulturland sind eng mitei- nander verflochten. Die Kulturland- schaft ragt «fingerartig» bis an den Stadtkern heran. Mit der Eröffnung der Eisenbahnlinie Chur–St. Margrethen im Jahre 1858 setzte eine neue Entwicklung der Stadt in Richtung Süden ein. Im Bereich zwi- schen Städtchen und Bahnhof sind neu- zeitliche Wohn- und Arbeitsquartiere entstanden. Mit dem Aufkommen der Automobilität in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts setzte sodann die Zer- siedelung mit Einfamilienhausquartie- ren ohne räumlichen Bezug zum Stadt- kern ein. Das Städtchen mit derVorstadt ist heute als Ortsbild von nationaler Be- deutung eingestuft. 1988 hat die Kantonsregierung die Stadt angewiesen, weitergehende Massnah- men zur Erhaltung und Freihaltung der wichtigen Siedlungsstrukturen in den kernnahen Siedlungsbereichen zu tref- fen. In der Folge hat die Stadt ein detail- liertes Siedlungsinventar erarbeiten Die Leitlinien Max. ein Prozent Bevölkerungswachs- tum pro Jahr (Steuerung mit Zonen- plan). Pflege des Ortsbildes (Bauten und Grünflächen). Lösung der Kon- flikte zwischen Rebland und Bauland. Reduktion des Verkehrs im Ortskern. Detailliertes Siedlungsinventar, Leitbild und Ortsplanungsrevision

gangs mit den drei kernnahen Sied- lungsgebieten zu einem zentralenThema der Ortsplanung erklärt und mit fol- genden Massnahmen umgesetzt. In al- len drei Gebieten wurde die Ausnüt- zungsziffer halbiert. Auf der Grundlage von detaillierten Studien und zahlrei- chen Gesprächen mit den Grundeigen- tümern wurde die Nutzfläche durch Nut- zungskonzentration direkt oder indirekt (Quartierplanpflicht) an die Ränder der einzelnen Gebiete verlegt. Wo eine Kon- zentration an den Rändern nicht mög- lich war, wurde die Nutzfläche ausser- halb des Ortskerns real ersetzt. Dazu hat Maienfeld etwa 3000 m 2 Land einge- zont. Als Mehrwertabschöpfung hat sie die Abtretung der Hälfte des Bodens vereinbart. Dieses Land wurde für den Realersatz eingesetzt. Massgeblich für den Erfolg waren als Grundlage ein Siedlungsinventar. Der klare Auftrag der Kantonsregierung und ein konsolidiertes Leitbild mit dem Auf- trag der Bevölkerung. Die zielstrebige Suche nach pragmatischen Lösungen mit Mut zu ungewöhnlichen Schritten wie der oben erwähnte Realersatz war nötig. Und nicht zuletzt die intensive Kommunikation mit den betroffenen Grundeigentümern. Orlando Menghini, Geschäftsleiter Stauffer & Studach Raumentwicklung, Chur Die Resultate Reduktion der Bauzonen um über vier Hektar durch Abzonung, Nut- zungskonzentration, Verdichtung und Nutzungsverlegung. Beschränkung der Bevölkerungszunahme. Erhaltung von über vier Hektar Kul- turland. Erhaltung von ortsbildprägen- den Siedlungsfreiräumen und des Ortsbildes von nationaler Bedeutung. Was die Stadt erreicht hat und Erfolgsfaktoren

Siedlungsentwicklung. Gelb sind die Neu- baugebiete aus dem 20. Jahrhundert.

Zonenplan 2010.

Grafiken: Stauffer & Studach

Die Pfeile zeigen die Verdichtungen.

lassen. Bei den drei kernnahen Sied- lungsgebieten «Marschallgut», «Torkel- wingert» und «Kruseckgasse/Lurgasse» wurde dringender Handlungsbedarf festgestellt. 1997 wurde die Ausnützungsziffer in den drei Gebieten reduziert und eine Quartierplanpflicht mit Nutzungskon- zentration festgelegt. In der Folge ver- suchten die Grundeigentümer ohne Er- folg, Quartierplanungen durchzuführen. Es gab Streit um die Frage, wo genau verdichtet werden sollte. Im Jahre 2002 hat der Stadtrat zusam- men mit der Bevölkerung ein Leitbild mit Leitlinien (vgl. Kasten) erarbeitet. Der Stadtrat hat die Klärung des Um-

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Schweizer Gemeinde 5/14

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