May 2014

GEMEINDEN

Klein Matterhorn Der Gipfel darf nicht überbaut werden

Bellinzona Rekurs gegen Windpark

ren Geschwindigkeit des Verkehrs die Strasse dort überqueren sollten, wo sie sich am sichersten fühlten. Entfalle die Pflicht, den Fussgängerstreifen zu be- nutzen, seien die Passanten auch nicht mehr zu Umwegen gezwungen. sda

Der Gipfel des Klein Matterhorns darf nicht überbaut werden. Dies hat der Walliser Regierungsrat entschieden. Da- mit hiess er Beschwerden von Natur- und Heimatschutzorganisationen gegen die Teilrevision des Zonennutzungs- plans «Klein Matterhorn» der Ge- meinde Zermatt teilweise gut. Diese hatte beantragt, das Klein Matterhorn in die Skisportzone einzuzonen. Die Walli- ser Regierung hat beschlossen, dass eine Einzonung in die Ski- und Touris- muszone am Klein Matterhorn nur un- terhalb von 3840 m ü. M. sinnvoll er- scheint. Eine Einzonung bis zum Gipfel (3883 m ü. M.) wurde abgelehnt, «damit den Interessen des Natur- und Land- schaftsschutzes, den Gipfelbereich des

DerTessiner Heimatschutz (STAN) wehrt sich weiterhin gegen ein Windparkpro- jekt am Gotthard. Gegen den Richtplan der Gemeinde Airolo (TI) legte der Ver- band Rekurs beim Staatsrat, der Kan- tonsregierung, ein. Die Heimatschützer fürchten negative Folgen für das Land- schaftsbild der Gotthardregion. Die ver- schiedenen Interessen – sprich Natur- schutz gegenüber der Nutzung von Windenergie – sind nach Ansicht der STAN nicht ausreichend gegeneinander abgewogen worden. Der Rekurs wird auch von der Stiftung für Landschafts- schutz unterstützt. sda Die Stimmberechtigten von Péry und La Heutte im Berner Jura haben deut- lich Ja gesagt zur «Hochzeit» ihrer Ge- meinden. In La Heutte betrug die Zu- stimmung zum Fusionsvertrag 90%, in Péry 82%. Die neue Gemeinde Péry–La Heutte wird etwa 1900 Einwohner zäh- len. Die Stimmbeteiligung betrug 48% in Péry und 54% in La Heutte, wie Mi- chel Vogt, Präsident der zuständigen Kommission, mitteilte. Die Ergebnisse sind nicht überraschend, zumal die bei- den Gemeinden schon vorher auf ver- schiedenen Gebieten zusammengear- beitet haben. sda Das Zentrum von Schwyz ist nach An- sicht des Gemeinderates für Fussgänger am sichersten, wenn für Autos das nor- male Tempo-50-Regime herrscht. Die Gemeinde verzichtet deshalb darauf, flä- chendeckendTempo 30 einzuführen, wie sie mitteilte. Die Gemeinde hatte die Frage durch einen externen Verkehrsin- genieur abklären lassen. In Tempo-30- Zonen hätten die Autos gegenüber den Fussgängern Vortritt. Fussgängerstrei- fen könnten aber nur in Ausnahmefäl- len angebracht werden. Den weitgehen- den Verzicht auf Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen begründet die Bera- tungsstelle für Unfallverhütung (bfu) damit, dass Fussgänger dank der tiefe- Berner Jura Zwei Gemeinden spannen zusammen Schwyz Verzicht auf Tempo-30-Zone

Energiestadt Zahl der Energiestädte steigt auf 355

Die Schweiz hat neun neue «Energie- städte». Die Zahl der Städte und Gemein- den, die als Auszeichnung für ihre nach- haltige Energiepolitik das Label tragen dürfen, erhöht sich damit auf 355, wie der Trägerverein mitteilte. Neu zertifiziert wurden Altbüron, Cugnasco-Gerra, Ein- siedeln, Hagenbuch, Sementina, Stam- mertal, Steinach,Trogen undWalenstadt. Das Gütezeichen erhalten Orte, die 79 in eine Liste aufgenommene energiepoliti- sche Massnahmen ergriffen oder be- schlossen haben. Wer das Label trägt, muss sich regelmässig überprüfen las- sen. Nach Angaben des Trägervereins Energiestadt lebt mehr als die Hälfte der Menschen in der Schweiz in einer Ener- giestadt. Über 600 Städte und Gemein- den sind Mitglied desTrägervereins und erhalten damit Unterstützung auf dem Weg, eine Energiestadt zu werden. sda Der Gemeinderat von Bergdietikon hat bei der Behandlung eines Gestaltungs- plans für eine Überbauung keine Fehler gemacht. Die Gemeindeabteilung des aargauischen Departementes Volks- wirtschaft und Inneres wies eine Be- schwerde ab. Diese hatten verlangt, dass der Gemeinderat von einer Zuger Bau- herrin eine vertraglich vereinbarte Kon- ventionalstrafe in Höhe von 300 000 Fran- ken einfordern müsse. Als Grund führ- ten sie an, dass die Bauherrin den Gestaltungsplan für eine Überbauung nicht fristgerecht eingereicht habe und dass somit die Strafe wirksam wurde. Die Frist für die Einreichung des Gestal- tungsplans lief am 31. März 2013 ab. Das beauftragte Architekturbüro hatte die Unterlagen bereits am 31. Januar 2013 der Gemeinde unterbreitet. Die Einwohner machten trotz Einhaltung der Frist geltend, dass die Unterlagen nicht genügten und noch einmal über- arbeitet werden mussten, also nicht bewilligungsfähig waren. Die Gemein- Bergdietikon Kanton weist Beschwerde ab

Das kleine Matterhorn

Bild: Zermatt.ch

mit der Bergstation der Luftseilbahn.

Klein Matterhorns von zusätzlichen Bau- ten und Anlagen frei zu halten, Rech- nung getragen werden kann». sda

E-Voting-Sicherheit Keine Lücke bei Open-SSL- Systemen einiger Kantone Der sogenannte «Heartblead» Bug konnte den E-Voting-Systemen einiger Kantone nichts anhaben. Die imApril be- kannt gewordene Lücke in bestimmten Versionen der Verschlüsselungsbiblio- thek OpenSSL ermöglichte es, aus Ser- vern sensible Daten wie Passwörter aus- zulesen, die zuvor über das Internet an diese Server gesandt worden waren. Wie die Standeskanzlei Graubünden mitteilte, seien die Server der Kantone Aargau, Freiburg, Graubünden, Schaff- hausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich sicher. Im E-Voting-System, einem Pilotprojekt, wurde keine der feh- lerhaften Versionen des OpenSSL-Ver- schlüsselungsprotokolls eingesetzt. red

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Schweizer Gemeinde 5/14

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