Jahresbericht 2016 des Schweizerischen Gemeindeverbandes

ERFOLGE

Umstellung auf LED: fachliche, operative und finanzielle Hilfe mit ComuLux Um die Gemeinden bei der Modernisie- rung ihrer Strassenbeleuchtung zu un- terstützen, hat der SGV zusammen mit Partnern das Programm ComuLux erar- beitet und im Rahmen der wettbewerb- lichen Ausschreibungen im Stromeffizi- enzbereich von ProKilowatt eingereicht. Das Programm, das drei Jahre dauert, wird mit einem Förderbeitrag von ma- ximal einer Million Franken unterstützt. ComuLux verbessert die Energieeffizi- enz von Strassenleuchten, indem veral- tete Natriumdampfleuchten durch mo- dernste LED-Leuchten samt integrierten Steuerungsoptionen zur Effizienzsteige- rung ausgetauscht werden. Ein wichti- ger Bestandteil von ComuLux ist, bei der Vorbereitung der Massnahmen die vertragliche Situation mit Energiever- sorgern oder anderenTrägern bzw. Leis- tungserbringern zu klären. Das Pro-

gramm ComuLux hilft, die Hürden bei der Umsetzung zu überwinden, indem es Strukturen bereitstellt, die den Ge- meinden mehr Unabhängigkeit bieten. Die Projekte werden zudem mit einem Beitrag pro Leuchte direkt subventio- niert und in Regie des ComuLux-Pro- gramms in der Gemeinde umgesetzt. Neben dem SGV sind die eLight GmbH (lichttechnische Betreuung) und die onlog AG (Programmführung und lo­ gistische Umsetzung) Träger des Pro- gramms.

Kampagne gegen die schädliche und ir- reführende Volksinitiative «Pro Service Public». Sie wurde am 5. Juni 2016 deut- lich abgelehnt. Der Entscheid ist ein Ver- trauensbeweis für das Erfolgsmodell des Schweizer «Service public». Der SGV wird sich auch in Zukunft für eine flächen- deckende und qualitativ hochstehende Grundversorgung einsetzen, die dem nationalen Zusammenhalt dient und die Basis für eine erfolgreiche Schweizer Volkswirtschaft ist. Unternehmenssteuerreform III: ein Hauptanliegen des SGV wurde erfüllt Nach zähem Ringen zwischen National- und Ständerat wurden bei der Unterneh- menssteuerreform III am 14. Juni 2016 die letzten Differenzen bereinigt. Der Kantonsanteil an der direkten Bundes- steuer beträgt 21,2 Prozent. Der Natio- nalrat hatte zuvor am Vorschlag des Bundesrats festgehalten, den Kanto- nen 20,5 Prozent der direkten Bundes- steuer zukommen zu lassen. Mit der Erhöhung des Kantonsanteils hat das Parlament ein Hauptanliegen des SGV aufgenommen. Die Kantone erhalten damit etwas mehr Spielraum, um die Senkung der kantonalen Gewinnsteu- ersätze zu kompensieren – wovon auch die Gemeinden profitieren wer- den. Gegen die USR III wurde das Re- ferendum ergriffen, und die Vorlage wurde am 12. Februar 2017 abgelehnt. Mit Konsternation nahm der SGV im Frühjahr 2016 zur Kenntnis, dass seine eingebrachten Einwände zur Verordnung über die Requisition von Zivilschutzanlagen nicht ernst ge- nommen wurden und er von der Not- fallplanung im Asylbereich ausge- schlossen worden war. Mit einem scharfen Schreiben machte er den Bund darauf aufmerksam, dass es ohne die Mitsprache der Gemeinden nicht geht. Und er forderte den Bund auf, seine Verantwortung bei der Un- terbringung von Asylsuchenden wahrzunehmen. Am «Asylgipfel» in Bern Mitte April unterstützte der SGV dann das Konzept des Bundes zur Be- wältigung einer Notlage im Asylwe- sen. Gleichzeitig stellte er folgende Forderungen: Die Zahl der Unterbrin- Asylunterkünfte: Ohne Mitsprache der Gemeinden geht es nicht

Informationen: www.comulux.ch

Erfolgreiche Kampagne für den «Service public»

Zusammen mit der Schweizerischen Ar- beitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) führte der SGV erfolgreich die

Der SGV stärkt mit gezielten Massnahmen dasWeiterbestehen und dieWeiterentwicklung des Milizsystems. Bild: Patrick Lüthy

4

Jahresbericht l 2016

Made with