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Der Uferweg entlang desWohlensees hätte vor denWohnhäusern (hinten im Bild) durchgeführt. Damit wäre auch ein nationa- les Vogelschutzreservat stark tangiert wor- den. Bild: GemeindeWohlen

Infrastrukturpläne imWider- streit öffentlicher Interessen Die Gemeinde Wohlen (BE) wollte mit einem ufernahen Weg der Bevölkerung einen öffentlichen Zugang zumWohlensee gewähren. Das Bundesgericht stoppte diese Pläne: Naturschutz und Eigentümerinteressen überwiegen.

Die Gemeindeversammlung der Ein- wohnergemeindeWohlen beschloss am 17. September 1991 den Uferschutzplan Wohlensee, der im Uferabschnitt Insel- rain-Thalmatt eine «ufernahe Wegfüh- rung» vorsieht. Mit Beschluss vom 5. September 2012 erliess der Regie- rungsrat des Kantons Bern ersatzweise für die EinwohnergemeindeWohlen eine Ergänzung der kommunalen Uferschutz- planung im Bereich der Inselrainbucht. Mit dem ufernahenWeg wollte der Kan- ton dem See- und Flussufergesetz von

1982 nachleben, das für die Bevölkerung einen öffentlichen Zugang zu allen Ge- wässern verlangt. Ein Reservat von nationaler Bedeutung Gegen den Regierungsratsbeschluss führten diverse Grundeigentümer und ein Verein Beschwerde bis vor das Bun- desgericht, denn der Weg hätte im Ge- biet der Inselrainbucht in Hinterkappelen mitten durch Privatgärten und durch ein Wasser- und Zugvogelreservat von na- tionaler Bedeutung geführt.

Die Inselrainbucht ist Teil des im Jahr 2001 ins Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreservate von internatio- naler und nationaler Bedeutung aufge- nommenen Wasser- und Zugvogel- reservats. Das Schutzgebiet ist nämlich ein wichtiger Rastplatz für Watvögel, Schwimm- undTauchenten. Ausserdem bietet es einen geeigneten Überwinte- rungsort für Wasservögel und zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich hohe Artenvielfalt aus. Die Beschwerde- führer rügten u.a., dass der projektierte

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