5_2016

MOSAIK

Wenn Pro zu Kontra wird

Vorschau In der nächsten Ausgabe berichten wir u.a. über die GV des SGV sowie das Thema «interkommunale Zu­ sammenarbeit und Regionalentwick­ lung». Das Gemeindeporträt führt uns nach Schattdorf im Kanton Uri.

Die Volksinitiative «Pro Service public» gefährdet das bewährte Modell der Grundversorgung. Sie ist damit eine eigentliche Kontra-Service-public-Initiative.

Der Service public geniesst in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert. Er ist ein Markenzeichen der Schweiz. Das gelbe Postauto zirkuliert bis in die hintersten Alpentäler und stiftet so ein Gefühl von nationaler Identität. Eigent­ lich wollen alle, dass dieser Service pu­ blic aufrechterhalten und gestärkt wird. So tönt natürlich auch eine Volksinitia­ tive mit demTitel «Pro Service public» auf den ersten Blick verlockend. Nur: Das Pro ist in diesem Fall völlig irreführend. Die Vermutung liegt nahe, dass sich die Initianten gar nicht bewusst sind, wel­ chen Schaden sie mit dieser Initiative anrichten, sollte sie wider Erwarten am 5. Juni vom Stimmvolk angenommen werden. Grundversorgung schon lange definiert So sagen die Initianten beispielsweise immer wieder, die Grundversorgung müsse definiert werden. Das sei ein Ziel der Initiative. Nur: Die Grundversorgung ist in den verschiedenen Fachgebieten schon längst definiert. So gilt z.B. die klare Regelung, dass jeder Haushalt und jede Unternehmung in der Schweiz An­ recht auf eine Breitbanderschliessung mit mindestens 2 MBit/s hat. Das ist üb­ rigens europaweit ein einsamer Spitzen­ wert in der Grundversorgung. Wenn man diese Grundversorgungsbestim­ mung anpassen will, dann braucht es eine Revision der Fernmeldedienstver­ ordnung, nicht der Bundesverfassung. Und wenn man will, dass die Swisscom als Inhaberin der Grundversorgungs­ konzession in den Ausbau der Breit­ bandnetze investiert und in Zukunft zum Beispiel 8 MBit/s zur Grundversorgung gehören, dann muss die Swisscom Ge­ winne erzielen können. Nur genau das will die Initiative auch verbieten. Investitionen dank Gewinnen Die Initiative will zudem, dass die Grund­ versorgungsleistungen von den übrigen Bereichen abgetrennt werden. Das würde im konkreten Fall vermutlich bedeuten, dass der Grundversorgungs­ bereich bei der Swisscom in eine eigen­ ständigeAG ausgelagert werdenmüsste.

Impressum

53. Jahrgang / Nr. 535 / Mai/mai

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Thomas Egger, Direktor der

Bild: zvg

Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete.

Querfinanzierungen zwischen demMut­ terkonzern und dieser neuen Grundver­ sorgungsAG wären dann – wiederum gemäss Initiative – nicht mehr erlaubt. Muss dann der Bund und damit in letzter Linie der Steuerzahler die Grundversor­ gung im Telekombereich finanzieren? Heute kann die Swisscom dies aus eige­ nen Mitteln finanzieren, weil sie eben Gewinne erzielen darf und diese in den Ausbau der Netze investiert. Dieses be­ währte Modell wird mit der Initiative leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Die Initia­ tive mutiert damit zu einer eigentlichen KontraServicepublicInitiative.

Auflage/tirage (WEMF/REMP 2015/2016) Verkaufte Auflage/tirage vendu 2441 Ex. Gratisauflage/tirage gratuit 1149 Ex. Total/total 3590 Ex.

Thomas Egger

Informationen: www.servicepublic.ch

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SCHWEIZER GEMEINDE 5 l 2016

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