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RISIKOMANAGEMENT VON PENSIONSKASSEN

Bei Pensionskassen gewinnt Risikofähigkeit an Bedeutung

Die Verselbstständigung der Pensionskassen von Gemeinden brachte eine gewisse Entpolitisierung und mehr Gestaltungsspielraum. Die Anlagerisiken müssen aber streng kontrolliert sein. Die Stadt Frauenfeld (TG) macht es vor.

Anlagerisiken, das hat das Bundesgericht klar gemacht, müssen zu jedem Zeitpunkt der tatsächlichen Risikofähigkeit entsprechen. Für Pen- sionskassen von kleinen und mittleren Gemeinden ist dies nicht immer einfach zu handhaben. Bild: Shutterstock

Gleichzeitig mit derVerselbstständigung der Pensionskassen von Gemeinden wurden deren Beaufsichtigung ver- schärft und die Anforderungen an die Organe von Vorsorgeeinrichtungen er- höht. Diese höheren Anforderungen spiegelten sich im vergangenen Jahr zum Beispiel im Bundesgerichtsent- scheid zur Sammelstiftung Provitas. Das höchste Schweizer Gericht hielt fest, dass der Stiftungsrat sicherzustellen hat, dass die Anlagerisiken zu jedem Zeit-

punkt der tatsächlichen – sich stets än- dernden – Risikofähigkeit entsprechen müssen. Während grössere Pensionskassen mit einer internen Anlageorganisation die jährlich aufbereiteten Informationen zur Risikofähigkeit direkt in der Vermögens- verwaltung umsetzen können, fällt es Pensionskassen von kleineren oder mit- telgrossen Gemeinden häufig schwer, diesen Anforderungen gerecht zu wer- den. Doch auch für diese Kassen gibt es

geeignete Lösungsansätze, wie später auch anhand des Vorgehens der Pensi- onskasse der Stadt Frauenfeld gezeigt werden kann. Zur Problematik:Typischerweise messen Pensionskassen die Risikofähigkeit alle drei bis fünf Jahre im Rahmen einer Asset-Liability-Studie (ALM) und definie- ren auf dieser Basis die längerfristig aus- gerichtete Anlagestrategie. Vermögens- verwalter werden dann beauftragt, die Gelder der Versicherten entlang der vor-

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SCHWEIZER GEMEINDE 3 l 2018

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