2_2020

KURZMELDUNDEN AUS DER SMART CITY

Freiburg Elektronische Zivilstandsurkunde

gramms «Freiburg macht seine Revolu- tion 4.0», dessen Ziel es ist, wo immer möglich die administrativen Schritte zu vereinfachen und dank der Digitalisie- rung eine grössere Verfügbarkeit und Zugänglichkeit sowie eine grössere Effi- zienz für alle Dienstleistungen für die Bevölkerung anzubieten. Im virtuellen Schalter, der in interkantonaler Zusam- menarbeit entstanden ist, können be- reits Handelsregister- und Betreibungs- registerauszüge sowie kurzzeitige Fischereipatente bestellt werden. Er wird beim Staat Freiburg auch intern verwen- det, vor allem für die Gehaltsabrechnun- gen.» Staatskanzlei Freiburg Das beschauliche 400-Einwohner-Dorf Titterten im Kanton Basel-Landschaft hat sich zum Ziel gesetzt, seine Prozesse auf der Verwaltung zu digitalisieren und wo sinnvoll zu automatisieren. In Zusam- menarbeit mit der Beratungsfirma Pro- zessWerkbank.ch AG begab sich die Ge- meinde auf die Suche nach innovativen Möglichkeiten, das Leben der Einwohne- rinnen und Einwohner und der Verwal- tung zu vereinfachen. Rasch wurde der Ablauf beimAblesen desWasserzählers identifiziert. Viele der heute verbauten Wasserzähler sind nicht «smart», sie las- sen sich also nicht automatisiert aus der Ferne auslesen. Bis anhin durften die Abonnentinnen und Abonnenten einen Zettel mit dem aktuellen Stand ausfüllen und diesen der Verwaltung zukommen lassen. Diese hat imAnschluss die neuen Werte in HISoft, eine Software der Hür- limann Informatik, für die Verrechnung eingetippt. Seit Herbst 2018 können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Zäh- lerstände selbst melden. Entweder wie bisher auf dem physischen Weg oder über das neue Webformular. Über das Onlineportal kann der Melder über die Zählernummer und die Adresse identifi- ziert werden. In einem nächsten Schritt wird der letzte gemeldete Zählerstand angezeigt, und der neue Stand kann so- gleich erfasst werden. Neu werden diese Daten automatisch in den Gebührenteil von HISoft (Gemeindefachapplikation) übertragen. Somit steht einer schnellen und effizienten Rechnungsstellung nichts mehr imWege. Das volle Potenzial wird sich vor allem in der nächsten Ab- leseperiode bemerkbar machen. Durch das Abfragen von Mailadresse und Mo- bilenummer kann künftig nämlich die Einladung zur Zählerstandsmeldung Titterten (BL) Smarter Wasserzähler statt fehleranfälliges Abtippen

durch das Zustellen eines individuellen Links versendet werden. Der physische Briefversand entfällt. Das Webformular wird in personalisierter Form für den je- weiligen Abonnenten dargestellt, ob er nun einen Desktopbrowser oder sein Smartphone verwendet. Franziska Sala- din, Gemeindeverwalterin vonTitterten, freut sich: «Wir haben grossen Spass an der neuenArt des Zählerablesens. Durch die automatisierte Schnittstelle zwischen demMeldeformular und unserer Gebüh- rensoftware entfällt das fehleranfällige Abtippen vom Papier ins Programm. Die Verrechnung erfolgt dadurch effizienter und in perfekter Qualität. Auch die Rück- meldungen aus der Bevölkerung waren durchs Band sehr positiv. Der Prozess ist selbsterklärend, simpel und rasch erle- digt. Benötigt wird ausschliesslich ein Browser, ob über das Smartphone oder den PC. Perfekt!» Hürlimann Informatik Zürich und Genf nehmen in einem Smart-City-Ranking Spitzenpositionen ein. Der vom «IMD World Competitive- ness Center» und der «Singapore Uni- versity of Technology and Design» (SUTD) erstellte Index zu den «intelli- genten Städten» führt die Limmatstadt auf Platz zwei und die Stadt an der Rhone auf Platz vier. Den Spitzenplatz nimmt derweil Singapur ein, wie aus ei- ner Mitteilung hervorgeht. Die weiteren Städte unter den Top 10 sind Oslo, Ko- penhagen, Auckland, Taipeh, Helsinki, Bilbao und Düsseldorf. Als Messgrösse zur Bewertung dient den Angaben zufolge die Einstellung und Haltung der Bewohner. Dabei gehe es etwa um die Frage, wie «intelligent» in der Stadt wirtschaftliche und technologi- sche Aspekte mit «humanen Dimensio- nen» ins Gleichgewicht gebracht wür- den, hiess es. In der Mitteilung werden etwa Nachhaltigkeit und Inklusion er- wähnt, und es wird darauf verwiesen, dass bei der Entwicklung der Stadt der Mensch imMittelpunkt stehen sollte und nicht dieTechnologie. Als positive Beispiele werden etwa in Zürich der öffentliche Verkehr oder der Zugang zu Kultur oder Medizin genannt. In Oslo werden die Qualität der Kreis- laufwirtschaft, E-Voting oder dieVelopo- litik genannt. In Singapur richte sich da- gegen der Fokus auf die Sicherheit und die Überwachung der Luftqualität oder des Verkehrs. sda Genf und Zürich Spitzenplätze beim Smart-City-Ranking

Das E-Government hat im Kanton Frei- burg einen bedeutenden Schritt nach vorn gemacht: Das schreibt die Freibur- ger Regierung in einer Medienmittei- lung. «Seit dem 1. Oktober 2019 können über den virtuellen Schalter des Staates schweizweit erstmals öffentliche Zivil- standsurkunden in elektronischer Form bestellt werden. Die Bezahlung erfolgt ebenfalls elektronisch. Um auf diese Dienstleistung zugreifen zu können, müssen Nutzer vorgängig ein Konto beim virtuellen Schalter des Staates ein- richten, das für sämtliche Leistungen des Freiburger E-Governments verwendet werden kann. Es ist nach wie vor mög- lich, Zivilstandsurkunden in Papierform zu bestellen, entweder über den virtuel- len Schalter oder persönlich am Schalter des Zivilstandsamts. Die elektronische Zivilstandsurkunde ist mit der qualifizierten elektronischen Si- gnatur eines Zivilstandsbeamten sowie einer Zulassungsbestätigung ausgestat- tet. Sie hat denselben Wert wie ein Pa- pierdokument und wird von den zustän- digen Behörden anerkannt. So ist es möglich, bei den Behörden, die dies vorsehen, administrative Schritte elekt- ronisch vorzunehmen, auch wenn dafür Originaldokumente vorgewiesen wer- den müssen. Diese neue Dienstleistung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Amt für das Zivil- standswesen ausgearbeitet. Anhand der qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur kann die Identität der Person, die das Dokument ausgestellt hat, festgestellt werden, und es wird sichergestellt, dass das Doku- ment nach der Signatur nicht mehr ge- ändert wurde. Bürgerinnen und Bürger können über die Anwendung Validator jederzeit die Gültigkeit eines elektroni- schen Zivilstandsdokuments überprü- fen. Der Papierausdruck einer elektroni- schen Zivilstandsurkunde ist jedoch nur gültig, wenn er von einem Zivilstands- beamten beglaubigt wurde (Art. 17 der Verordnung über die Erstellung elektro- nischer öffentlicher Urkunden und elek- tronischer Beglaubigungen). Das Amt für institutionelle Angelegen- heiten, Einbürgerungen und Zivilstands- wesen (IAEZA) hat begonnen, die Ge- meinden an Informationssitzungen und per E-Mail zu informieren. Diese neue Dienstleistung des virtuellen Schalters des Staates Freiburg istTeil des Hauptprojekts des Regierungspro-

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SCHWEIZER GEMEINDE 1/2 l 2020

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