2_2017

SKSG/CSSM

So motiviert die Stadt St.Gallen zur Partizipation Seit Mitte 2007 haben in der Stadt St. Gallen Migrantinnen und Migranten beziehungsweise Jugendliche die Möglichkeit, einen politischen Vorstoss einzureichen. Das Stadtparlament kann ihn behandeln – oder auch nicht.

Seit mehr als sieben Jahren ist kein Ju- gendlichen-Vorstoss mehr eingereicht worden. Mitte September 2016 wurde ein Jugendlichen-Vorstoss für ein auto- freies St.Gallen angekündigt; trotz drei- maligem Nachfragen des Stadtschrei- bers sind die nötigen 15 Unterschriften bis Weihnachten 2016 nicht eingereicht worden. Die Dachorganisation der Migrantinnen und Migranten im Kanton St.Gallen kann über einenAusschuss von mindes- tens fünf in der Stadt wohnhaften Perso- nen einen Vorstoss einreichen. Er wird von der fachlich zuständigen parlamen- tarischen Kommission behandelt, wel- che ihn vor das Stadtparlament bringen kann. Im März 2009 ging ein Paket von fünf Vorstössen gleichzeitig sowie im Januar 2012 ein bisher letzter Vorstoss ein. In- haltlich ging es um die Öffnung der Schulhäuser für Vereinsnutzungen, um die Öffnung der städtischen Liegenschaf- ten für Vereine, um das Waaghaus (Sitz des Stadtparlaments) als kostengünsti- gen multifunktionellen Veranstaltungs- saal, um Nachhilfeunterricht statt Haus- aufgaben, um die Abschaffung der Kleinklassen und um das Integrations- projekt der Femmes-Tische (Letzteres 2012). Die Vorstösse betreffend «Nachhilfeun- terricht statt Hausaufgaben» sowie «Femmes-Tische» wurden im Stadtpar- lament diskutiert; die anderen wurden ohne parlamentarische Behandlung be- antwortet mit Hinweisen auf laufende Vorstösse der Migrantinnen und Migranten

Die Rechtsgrundlage besteht im Partizi- pationsartikel 3 in der Gemeindeord- nung und im Partizipationsreglement, das in einer Referendumsabstimmung mit 50,6 Prozent Jastimmen angenom- men wurde. Jugendlichen-Vorstösse 15 Jugendliche imAlter zwischen 13 und 18 können einen «Jugendlichen-Vor- stoss» einreichen, welcher vor die parla- mentarische Bildungskommission ge- langt. Sie kann den Vorstoss vor das Stadtparlament bringen. Im Juli 2008 ging ein Vorstoss zu Litte- ring (getrennteAbfallsammlung) ein, im März 2009 zu Fussballtoren auf einer Quartierwiese. Der Littering-Vorstoss wurde im Stadt- parlament behandelt. Die Fussballtore wurden errichtet, ohne dass sich das Stadtparlament damit befassen musste. Fraglich bleibt, ob mit der Möglichkeit des Jugendlichen-Vorstosses Jugendli- che für politische Fragen sensibilisiert werden konnten, welche nicht ohnehin schon an politische Gespräche gewöhnt waren: der Littering-Vorstoss wurde von der Tochter eines Stadtparlamentsmit- glieds eingereicht, der Fussballtor-Vor- stoss von einem Kollegen des Sohnes eines anderen Stadtparlamentsmit- glieds. Das Jugendsekretariat machte mit ver- schiedenen Massnahmen auf diese Par- tizipationsmöglichkeit aufmerksam: In- ternet, Flyer, Plakatwettbewerb mit öffentlicher Prämierung, Drehen eines Lehrfilms für Oberstufenklassen (der je- doch kaum je ausgeliehen und imUnter- richt verwendet wird).

Projekte bzw. mit Anstrengungen für bessere Kommunikation in der Sache.

Jährliche Berichterstattung im Stadtparlament

Das Partizipationsreglement legt fest, dass die parlamentarischen Kommissio- nen jährlich über die eingegangenen und behandelten Vorstösse berichten. Seit Jahren umfasst diese schriftliche Berichterstattung lediglich «Nullmeldun- gen». In den ersten Jahren provozierte dies noch Wortmeldungen im Stadtpar- lament; mittlerweile wird dies ohne Kommentar erledigt.

Mutationen per 20. Dezember 2016

Neueintritte Hauser Adrian 8135 Langnau am Albis

Austritte Pfister Pascal 8594 Güttingen Leyvraz Yves 1510 Moudon

Manfred Linke Stadtschreiber St.Gallen

60

SCHWEIZER GEMEINDE 2 l 2017

Made with FlippingBook - Online Brochure Maker