11_2017

MODELLVORHABEN DES BUNDES

die Reserven ausschöpfen müssen, be- vor sie neue Bauzonen ausweisen. Da- mit soll die weitere Zersiedelung der Landschaft eingedämmt werden. Für die Gemeinden bringt dies jedoch komplexe Herausforderungen mit sich. Mit einer Planung über die Köpfe der betroffenen Grundeigentümer hinweg sind Einspra- chen und Unstimmigkeiten oft vorpro- grammiert. «Hinzu kommt, dass dieVer- dichtung nicht selten als Diktat von oben betrachtet wird und vielerorts als Reiz- wort gilt», sagt Ulrike Sturm, Projektlei- terin der Hochschule Luzern –Technik & Architektur. Vorgehen in acht Gemeinden der Kantone Luzern und Basel-Landschaft Die Hochschule Luzern hat in Zusam- menarbeit mit der Dienststelle Raum undWirtschaft des Kantons Luzern (rawi) und demAmt für Raumplanung des Kan- tons Basel-Landschaft einVorgehensmo- dell für die Quartierentwicklung inner-

rung bezeichnet Christian Pestalozzi die verschiedenen Interessen der Eigentü- mer. «Es galt, in Erfahrung zu bringen, wer was plant oder eben nicht. Ebenso wichtig ist es aus unserer Sicht, die raumplanerischen Ziele der Gemeinde klar zu kommunizieren.» Während im Nordteil des Quartiers bereits klare Ab- sichten für neue Projekte bestanden, sahen die Eigentümer im Südquartier noch keinen Bedarf an Veränderungen. Mittlerweile haben fünf von acht Eigen- tümern eine Planungsvereinbarung un- terschrieben. Drei der fünf Beteiligten zahlen die Anteile jener drei, die nicht dabei sind. Die Planungskosten belaufen sich auf 80000 Franken. Das daraus ent- stehende Richtprojekt bildet die Grund- lage für den Quartierplan, der bis Ende 2018 fertig erstellt werden soll. Das Beispiel von Oberwil ist natürlich kein Einzelfall. Denn das revidierte Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass Gemeinden in bereits bebautem Gebiet

Christian Pestalozzi, Gemeinderat von Ober- wil (BL). Bild: zvg.

halb des bestehenden Siedlungsgebiets erarbeitet. Unterstützt wurde das Projekt im Rahmen des Bundesprogramms «Modellvorhaben Nachhaltige Raument-

6

28

202

1884

185

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Gebäudetypologie

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214

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186

225

169

29

17

167

EFH

868

166

5312

165

168

Stadtvilla | kleines MFH

164

160

163

199

2648

Zeilenbebauung | grosses MFH

6952

18

5312

Gewerbliche Nutzung

4493

Parzelle 160, 2062 | Langegasse 20,22

2062

131

168

Nebengebäude

188

177

132

178

9

1944

Bearbeitungsperimeter

179

867

121

180

11

118

12

240

1938

13

142

1939

1941

5109

1940

155

3751

1942 1943

189

866

242

2066

2063

Parzelle 117 | Hallenstrasse 15

212

3786

224

193319341935 1936

3919

197

119

2286

198

114

2582 2583 2584

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120

21

3918

1811

1812

12

2581

2585

2580

13

1809

2579

3917

2578

58

56

141

115

59

49

117

Parzelle 213 | Hallenstrasse 12

63

60

61

32

865

5071

6542

49

210

211

57

2288

857

6946

213

218

6944

2199

130

181

4052

2198

583

Parzelle 6944 | Talstrasse 39

1931

1932

128

2197

51

856

7216

174

2196

3447

39

175

2195

190

2194

127

138

125

127

53

126

Parzelle 181 | Hallenstrasse 14a

206

207

0

10

30

50

100

20

2156

37 Es sind Parzellen mit Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern, die sich im Quartier «Talsohle» in der basel-landschaftlichen Gemeinde Oberwil für eine Verdichtung eignen. Der partizipative Prozess wird von der Hochschule Luzern begleitet und vom Bund unter- stützt. Fünf von acht Eigentümern haben eine Planungsvereinbarung unterschrieben. Bild: Hochschule Luzern

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SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2017

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