11_2017
MODELLVORHABEN DES BUNDES
die Reserven ausschöpfen müssen, be- vor sie neue Bauzonen ausweisen. Da- mit soll die weitere Zersiedelung der Landschaft eingedämmt werden. Für die Gemeinden bringt dies jedoch komplexe Herausforderungen mit sich. Mit einer Planung über die Köpfe der betroffenen Grundeigentümer hinweg sind Einspra- chen und Unstimmigkeiten oft vorpro- grammiert. «Hinzu kommt, dass dieVer- dichtung nicht selten als Diktat von oben betrachtet wird und vielerorts als Reiz- wort gilt», sagt Ulrike Sturm, Projektlei- terin der Hochschule Luzern –Technik & Architektur. Vorgehen in acht Gemeinden der Kantone Luzern und Basel-Landschaft Die Hochschule Luzern hat in Zusam- menarbeit mit der Dienststelle Raum undWirtschaft des Kantons Luzern (rawi) und demAmt für Raumplanung des Kan- tons Basel-Landschaft einVorgehensmo- dell für die Quartierentwicklung inner-
rung bezeichnet Christian Pestalozzi die verschiedenen Interessen der Eigentü- mer. «Es galt, in Erfahrung zu bringen, wer was plant oder eben nicht. Ebenso wichtig ist es aus unserer Sicht, die raumplanerischen Ziele der Gemeinde klar zu kommunizieren.» Während im Nordteil des Quartiers bereits klare Ab- sichten für neue Projekte bestanden, sahen die Eigentümer im Südquartier noch keinen Bedarf an Veränderungen. Mittlerweile haben fünf von acht Eigen- tümern eine Planungsvereinbarung un- terschrieben. Drei der fünf Beteiligten zahlen die Anteile jener drei, die nicht dabei sind. Die Planungskosten belaufen sich auf 80000 Franken. Das daraus ent- stehende Richtprojekt bildet die Grund- lage für den Quartierplan, der bis Ende 2018 fertig erstellt werden soll. Das Beispiel von Oberwil ist natürlich kein Einzelfall. Denn das revidierte Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass Gemeinden in bereits bebautem Gebiet
Christian Pestalozzi, Gemeinderat von Ober- wil (BL). Bild: zvg.
halb des bestehenden Siedlungsgebiets erarbeitet. Unterstützt wurde das Projekt im Rahmen des Bundesprogramms «Modellvorhaben Nachhaltige Raument-
6
28
202
1884
185
27
204
Gebäudetypologie
2
214
24
186
225
169
29
17
167
EFH
868
166
5312
165
168
Stadtvilla | kleines MFH
164
160
163
199
2648
Zeilenbebauung | grosses MFH
6952
18
5312
Gewerbliche Nutzung
4493
Parzelle 160, 2062 | Langegasse 20,22
2062
131
168
Nebengebäude
188
177
132
178
9
1944
Bearbeitungsperimeter
179
867
121
180
11
118
12
240
1938
13
142
1939
1941
5109
1940
155
3751
1942 1943
189
866
242
2066
2063
Parzelle 117 | Hallenstrasse 15
212
3786
224
193319341935 1936
3919
197
119
2286
198
114
2582 2583 2584
11
120
21
3918
1811
1812
12
2581
2585
2580
13
1809
2579
3917
2578
58
56
141
115
59
49
117
Parzelle 213 | Hallenstrasse 12
63
60
61
32
865
5071
6542
49
210
211
57
2288
857
6946
213
218
6944
2199
130
181
4052
2198
583
Parzelle 6944 | Talstrasse 39
1931
1932
128
2197
51
856
7216
174
2196
3447
39
175
2195
190
2194
127
138
125
127
53
126
Parzelle 181 | Hallenstrasse 14a
206
207
0
10
30
50
100
20
2156
37 Es sind Parzellen mit Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern, die sich im Quartier «Talsohle» in der basel-landschaftlichen Gemeinde Oberwil für eine Verdichtung eignen. Der partizipative Prozess wird von der Hochschule Luzern begleitet und vom Bund unter- stützt. Fünf von acht Eigentümern haben eine Planungsvereinbarung unterschrieben. Bild: Hochschule Luzern
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SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2017
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