11_2016
SCHWEIZERISCHER GEMEINDEVERBAND
RTV-Abgabe: Forderungen zur Datenlieferung nicht erfüllt
In seiner Stellungnahme zur revidierten Radio- und Fernsehverordnung lehnte der SGV die vorgeschlagene Datenlieferung durch Kantone und Gemeinden ab. Das Bundesamt für Kommunikation hält an seinem Vorgehen fest.
den Vorschlägen des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) hinsichtlich Bezug der Daten zu Haushalten als auch bezüglich Datenlieferung der Gemein- den und Kantone klar ablehnend war. Trotz der breiten Kritik hielt das Bakom mit wenigen Ausnahmen an der von ihm vorgeschlagenen Lösung fest, ins- besondere an der monatlichen Liefe- rung von Haushaltsdaten durch die Gemeinden und Kantone an die Erhe- bungsstelle. Der SGV und der VSED wandten sich in der Folge mit einem gemeinsamen Schreiben an Bundesrätin Doris Leut- hard. Sie verlangten, dass die in der Vernehmlassung genannten Einwände in der Umsetzung berücksichtigt wer- den. Die Vorsteherin des Eidgenössi- schen Departements für Umwelt, Ver- kehr, Energie und Kommunikation ging in ihremAntwortschreiben zwar ausführ- lich auf die Bedenken ein, in der Sache änderte sich allerdings nichts. Nachdem die RTVV in Kraft getreten war, genehmigte derVerein eCHAnfang Sep- tember den Standard eCH-0201, der den elektronischen Datentransfer zwischen
Seit Juli dieses Jahres ist das revidierte Radio- und Fernsehgesetz in Kraft. Spä- testens ab dem 1. Januar 2019 wird die geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe ersetzt – jeder Haushalt erhält eine Rechnung. Die Ausführungsbestimmungen sind in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) definiert. Der Schweizerische Gemeinde- verband (SGV) und derVerband Schwei- zerischer Einwohnerdienste (VSED) be- mängelten in ihren Stellungnahmen zur RTVV die vorgeschlagene Lieferung der Haushaltsdaten an die zukünftige Erhe- bungsstelle für das Inkasso der Abgabe. Sie sei ineffizient, nicht zeitgemäss und verursache bei den Gemeinden und Kan- tone einen grossen Mehraufwand. Schreiben an Bundesrätin Leuthard Der SGV forderte stattdessen die Anbin- dung an eine zentrale Adressdatenbank für dieVerwaltungen aller Staatsebenen (siehe Artikel in der «Schweizer Ge- meinde» 1/2016). Aus dem am 18. April 2016 veröffentlichten Bericht zur Ver- nehmlassung geht hervor, dass der überwiegende Teil der Meinungen zu
den Kantonen bzw. den Gemeinden und der Erhebungsstelle regelt. Ebenfalls im September verschickte das Bakom ein Informationsschreiben bezüglich der Da- tenlieferung an die Gemeinden und auch an die Softwareunternehmen. Gemäss RTVV müssen die Kantone oder die Ge- meinden der Erhebungsstelle den ersten Datenvollbestand bis Ende 2017 liefern, und ab dem Jahr 2018 müssen die Da- tenlieferungen an die Erhebungsstelle monatlich innerhalb der ersten drei Werktage des Monats erfolgen. Beiträge an die Investitionskosten Auf Gesuch hin leistet die Erhebungs- stelle einen einmaligen Pauschalbeitrag an die Investitionskosten für die Daten- lieferungen (500 Franken pro Gemeinde/ 5000 Franken pro Kanton). Bei ausge- wiesenen höheren Investitionskosten erhöhen sich die Beträge auf maximal 2000 Franken bzw. 25000 Franken. pb
Informationen: www.tinyurl.com/eCH-0201 www.tinyurl.com/sg-01-16 www.tinyurl.com/faq-datenlieferung
Verselbstständigung der RODTreuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG Der SGV verkauft das gesamte Aktienpaket der RODTreuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG (ROD) an deren Geschäftsleitung. Der Vorstand des SGV hat das Management-Buy-out genehmigt.
Die ROD ist Spezialistin für die Revision von öffentlichen Rechnungswesen. Die Kunden sind in der Mehrheit Gemein- den, aber auch privatrechtliche Unter- nehmen, die öffentliche Aufgaben erfül- len. Der Verkauf des Aktienpakets der ROD erfolgt aufgrund der Überprüfung der Beteiligungsstrategie und der Fo- kussierung auf die Kernaufgaben des SGV. Nach Prüfung verschiedener Vari- anten wurde das Management-Buy-out auch aufgrund eines externen Gutach-
tens als zielführende Lösung gewählt. Die Änderung des Namens «RODTreu- handgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG», insbeson- dere die Streichung des Zusatzes «des Schweizerischen Gemeindeverbandes», wird nach einer Übergangsfrist erfol- gen. Die ROD wurde vom SGV gegründet. Den Grundstein legten Geschäftsleitung undVorstand des SGV im Jahr 1963, als sie sich mit der Schaffung «eines mit
dem Verband verbundenen und für die Gemeinderechnungen spezialisierten Revisorrates» befassten. Dieses erhielt den Namen Revisions- und Organisa- tionsdienst, kurz ROD. 1972 wurden die Dienstleistungen in eine Abteilung mit eigener Rechnung überführt. 1992 wurde die ROD als Abteilung des SGV ausgegliedert und in eine neu gegrün- dete Aktiengesellschaft überführt. Der SGV behielt allerdings die Kontrolle als alleiniger Aktionär. pb
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SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2016
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