11_2020

FIRMENINFORMATIONEN

ASPS Verband der privaten Spitex-Organisationen Müssen Gemeinden Spitex-Aufträge ausschreiben?

Können öffentliche Aufträge für Spitex-Dienstleistungen von den Gemeinden ohne öffentliches Ausschreibeverfahren vergeben werden? Oder müssen diese nach den Regeln des Vergabe- rechts ausgeschrieben werden? Zur Klärung dieser wettbewerbs- rechtlichen Frage hat die ASPS bereits 2016 ein Rechtsgutachten bei Professor Poledna von der Uni Zürich erstellen lassen, das zu einem kaum überraschenden Schluss kam: Wenn die öffentli- che Hand Aufträge nicht an ge- meindeeigene Spitex-Dienste vergibt, sondern Leistungen auf dem bestehenden, freien Markt

erwirbt, muss sie zwingend eine öffentlicheAusschreibung durch- führen. Zu einem ähnlichen Er- gebnis kommt auch eine aktuelle Masterarbeit an der Careum Hochschule Gesundheit von Stephanie Ritschard. Prüfung ist notwendig Sowohl Rechtsgutachten als auch Masterarbeit stellen fest, dass die öffentliche Hand jeden konkreten Fall einzeln prüfen müsste. Die öffentlichen Spitex-Organisatio- nen sind in den meisten Fällen Vereine, also privatrechtlich un- terwegs. Juristisch gesehen sind sie somit privaten Spitex-Organi-

sationen gleichgestellt. Das Bei- spiel Aarburg macht deutlich, dass Spitex-Dienstleistungen mit einer Ausschreibung bis zu 50% günstiger bei gleicher Qualität eingekauft werden können. Ge- meinden als Treuhänder von Steuergeldern sollten – wie in anderen Branchen auch – Aus- schreibungen durchführen und nach fairen Wettbewerbsregeln den Spitex-Auftrag vergeben.

Die Association Spitex privée Suisse ASPS vertritt schweizweit 272 Organisationen mit einem Marktanteil in der Pflege von gegen 25%. In den Kantonen BS und GE liegt der Marktanteil sogar über 45%. Die privaten Spitex-Organisationen sind somit systemre- levant und leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Marcel Durst, Geschäftsführer ASPS

www.spitexprivee.swiss

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