11_2020

ENGAGEMENT UND POSITIONEN DES SGV

Mehrwertsteuergesetz: neuer Ansatz bei Subventionen nötig Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) lehnt die steuerliche Behandlung von Subventionen, wie sie im teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz vorgesehen ist, ab. Er unterstützt die Lösungsvorschläge der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz.

Bei derTeilrevision des Mehrwertsteuer- gesetzes sind die Gemeinden – und auch die Kantone – vor allem im Bereich der steuerlichen Behandlung von Subventio- nen betroffen. Es handelt sich dabei im Mehrwertsteuerrecht um ein altes Prob- lem, das der Gesetzgeber bis heute nicht zufriedenstellend lösen konnte, auch mit der aktuellen Gesetzesrevision nicht. Der zentrale Punkt ist die Abgrenzung zwi- schen Subventionen mit und ohne Ge- genleistung. DieseAbgrenzung ist aktuell sehr kompliziert und hängt von der je- weiligen Verwaltungspraxis ab. Nur der Bund profitiert Zudem unterstehen Subventionen ohne Gegenleistung der Kantone und Gemein- den nicht der Mehrwertsteuer, ihre Be- günstigten verlieren jedoch das Recht auf den vollen Vorsteuerabzug. Das heisst, dass einTeil dieser von Gemein- wesen bezahlten Subventionen vom Subventionsempfänger zur Zahlung der Mehrwertsteuer verwendet werden muss. Das Geld landet damit in der Bun- deskasse – nur der Bund, der die Mehr- wertsteuer einzieht, profitiert.

• Ablehnung des Artikels 18 der Geset- zesvorlage. Dieser klärt den rechtli- chen Sachverhalt bei der Behandlung von Subventionen nicht, sondern lässt imGegenteil neueAbgrenzungsfragen entstehen. • Die Vorsteuerabzugskürzung soll er- satzlos gestrichen werden. Sie führt zu einer zwecklosen und einseitigenMehr- belastung der Gemeinden, finanziell und administrativ. • Es gilt der Grundsatz, die Gemeinden von negativen wirtschaftlichen Folgen der Mehrwertsteuer zu entlasten. Es gilt, zu prüfen, ob Leistungen an Ge- meinwesen in den Katalog der von der Steuer befreiten Leistungen aufge- nommen werden sollen. Wobei bei diesem Vorschlag die Wettbewerbs- neutralität gegenüber privaten Leis- tungserbringern zu berücksichtigen ist. Ausserdem sind die administrativen Folgen für die Gemeinden aufzuzeigen. red

Es bleiben Abgrenzungsfragen Die Kommission für Wirtschaft und Ab- gaben des Ständerats (WAK-S) hat be- reits im Jahr 2016 mit einer Motion auf diesen steuerrechtlichen Missstand auf- merksam gemacht und eine Lösung des Problems verlangt. Doch der im Geset- zesentwurf vorgeschlagene Weg über- zeugt nicht. Die vorgesehene Beweis- regelung, d.h. die Vermutung, dass kantonale und kommunale Subventio- nen standardmässig nicht der Mehrwert- steuer unterliegen, schafft im konkreten Fall keine Rechtssicherheit. Der SGV stellt in seiner Stellungnahme, die er auf Basis der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) verfasst hat, er- nüchtert fest: «Die Gemeinwesen blei- ben schwierigen Abgrenzungsfragen und damit der Verwaltungspraxis der Bundesbehörden ausgesetzt.» Mögliche Lösungen Der SGV unterstützt grundsätzlich die folgenden Vorschläge der FDK, um das Problem der steuerlichen Behandlung von Subventionen zu lösen:

Stellungnahme: www.tinyurl.com/sn-mwst

Kalkulationshilfen für Gärtner- arbeiten in Regie

gen Auditor überprüft. GVKZ-Präsident Daniel Spalinger ist überzeugt von der Zusammenarbeit mit dem SGV: «Mit den unverbindlichen Kalkulationshilfen stel- len wir mit dem SGV ein innovativesTool zur Verfügung, das beiden Vertragspart- nern eine effiziente Offert- undVertrags- planung erlaubt.» Die Vorteile liegen auch für den SGV und damit die Gemein- den auf der Hand, bietet das Tool doch Unterstützung und Anhaltspunkte für Planung und Budgetierung. «Die Kalku- lationshilfen sorgen für Angebotstrans- parenz und Planungssicherheit», sagt

SGV-Direktor Christoph Niederberger. Auch Rolf Wegmüller, beim Gärtner- meisterverband verantwortlich für die Kalkulationshilfen, weiss: «Die Kalkula- tionshilfen wirken durchaus wettbe- werbsintensivierend, das ist gut für den Markt und die gesamte Branche.» red Die «Kalkulationshilfen für Gärtnerarbeiten in Regie» können beim Gärtnermeisterver- band des Kantons Zürich (Hörnlistrasse 77,

Der Gärtnermeisterverband des Kantons Zürich (GVKZ) und der SGV stellen ge- meinsam den Gemeinden, den Mitglie- dern von JardinSuisse sowie der gesam- ten Grünen Branche das Hilfsmittel «Kalkulationshilfen für Gärtnerarbeiten in Regie» zur Verfügung. Die unverbind- lichen Kalkulationshilfen mit rein infor- mativem Charakter werden jeweils am Anfang eines Jahres herausgegeben. Sie beruhen auf jährlich erhobenen em- pirischen Durchschnittswerten und sind somit kalkulatorisch herleitbar. Ausser- dem werden sie von einem unabhängi-

8330 Pfäffikon) bezogen werden. www.gvkz.org > Kalkulationshilfen

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SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2020

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