11_2018

DIE LAST DER SOZIALKOSTEN

finanziellen Voraussetzungen nicht mit den Erwartungen der Einwohnerinnen und Einwohner an eine effiziente und dienstleistungsorientierte Gemeinde vereinbar.» Die Grundidee der Gemeinde nicht aus den Augen verlieren Die Gemeinden haben nach Käsermann jedoch verschiedene Möglichkeiten für Reformen. Diese reichten, sofern recht­ lich zulässig, vom Aufgabenverzicht über die materielle Privatisierung bis zu einer Optimierung des Aufgabenträ­ gers, zum Beispiel durch neue Aufga­ benverteilungen, Auslagerungen, Ko­ operationen oder Fusionen. Auch bei der Art und Weise, wie die Leistungen erbracht werden, seien Anpassungen möglich – bei der Qualität oder der Quantität. Die Handlungsoptionen bie­ ten nach Käsermann immer Chancen und Gefahren: «Wichtig ist, dass den spezifischen individuellenVerhältnissen

einer Gemeinde Rechnung getragen wird. Zudemmüssen, damit ein Reform­ projekt gelingt, klare Vorteile sichtbar sein. Diese können beispielswiese in der Erhöhung oder Erhaltung der Gemein­ deautonomie, einer Verbesserung des Dienstleistungsangebotes oder der stär­ keren Positionierung in ausgewählten Politikfeldern liegen. Die Motive zurVer­ änderung müssen zudem klar kommu­ nizierbar sein.» Der BDOExperte rät den Gemeinden, ihre spezifische Situation proaktiv und regelmässig zu analysieren. Anschlies­ send müssten gezielte Massnahmen festgelegt werden, die auch umsetzbar seien. Bei Reformen dürfe eine Grund­ idee nicht aus den Augen verloren wer­ den: Gemeinden zu schaffen, welche das Wohl der Bevölkerung imAuge behalten und beschränkte Ressourcen effektiv und effizient einsetzen.

* Einflussfaktoren und Finanzierung der So­ zialkosten im Kanton Zürich, im Auftrag der Städte Dietikon, Winterthur und Zürich, Eco­ plan, November 2016

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Fredy Gilgen

Finanzierung der wirtschaftlichen Sozialhilfe

Gemeinsame Finanzierung von

Kostenschlüssel

Interkommunaler Ausgleich

Kanton und Gemeinden

Kanton

Gemeinden

ZH BE LU FR BL SO SG GR AG TG VD VS NE GE TI

Ja Ja

Nein

20% 3,1 (4%)

80% (96%)

Ja 2

50%

50%

Nein, Gemeinden

Nein

100%

Ja

Ja 2

40%

60%

Nein, Gemeinden 1 Nein, Gemeinden Nein, Gemeinden 1

Nein

– – –

100% 100% 100%

Ja 2

Nein Nein Nein

Ja Ja

variabel variabel

variabel variabel

Nein, Gemeinden 1

variabel

100%

Ja Ja Ja Ja

Nein

75%

25%

Ja 3 Ja 4 Ja 2

variabel

variabel

70% 60%

30% 40%

Nein, Kanton

100%

1 Bei überdurchschnittlicher Belastung haben die Gemeinden Anspruch auf eine Entschädigung vom Kanton. 2 auf Basis der Bevölkerungsgrösse 3 auf Basis der Finanzstärke 4 11% werden durch die Einwohnergemeinde getragen, die restlichen 19% werden auf Basis der Bevölkerungsgrösse auf die Gemeinden aufgeteilt. Quelle: Internetrecherchen und telefonische Abklärungen von Ecoplan, 2016 Die kantonalen Modelle zur Finanzierung der wirtschaftlichen Sozialhilfe sind sehr unterschiedlich, die Gemeinden werden je nach Finan- zierungsmodell mehr oder weniger belastet. Finanziell stark belastet werden die Gemeinden in den Kantonen Luzern, Basel-Land, St. Gallen,Thurgau und Zürich. Das gilt auch für die Gemeinden in den Kantonen Aargau und Graubünden, wo der Kanton zurückhaltend mitfinanziert. Tabelle: Martina Rieben, Quelle: Ecoplanstudie November 2016

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SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2018

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