1_2017

GEMEINDEN

Zug In der Stadtverwaltung mit Bitcoins zahlen

heit zur weiteren Behandlung an die Kantonsregierung zurück. München- steins Gemeindepräsident Giorgio Lüthi geht davon aus, dass der Kanton die kommunale Einführung der Mehr- wertabgabe rückwirkend auf September 2013 absegnet, wie er vor den Medien sagte. Aus Sicht des Bundesgerichts ist unwesentlich, ob die vom Bund schon 1979 vorgeschriebene Mehrwertabgabe auf Kantons- oder Gemeindeebene ein- geführt wird. Entscheidend sei, dass die Abgabe erhoben sowie ein ange- messener Ausgleich für erhebliche Pla- nungsvor- und -nachteile geregelt wird. Die Mehrwertabgabe-Regelung von Münchenstein von 40 Prozent bei Ein- zonungen und 25 Prozent bei Um- oder Aufzonungen wird indes wohl nicht allzu lange bestehen bleiben. Die Regie- rung hatte nämlich Mitte Dezember ein Gesetz über die Abgeltung von Pla- nungsmehrwerten an den Landrat über- wiesen. Tritt dieses in Kraft, wird die kommunale Lösung hinfällig, weil kan- tonales Recht über Gemeinderecht steht. Bis es im Kanton Basel-Landschaft so weit ist, dürfte es in Münchenstein noch diverse Umzonungen mit Mehrwertab- gabe geben, sagte der Gemeindepräsi- dent. Diese Einnahmen sollen für die Entwicklung der Gemeinde eingesetzt werden. sda Die Annahme der Zweitwohnungsini- tiative hat in den betroffenen Gemein- den auf die Wohneigentumspreise ge- drückt. Zwischen 2013 und 2016 sanken die Preise für Wohneigentum in vielen Touristenorten mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen. 15 der 20 Gemein- den mit den stärksten Preisrückgängen liegen in den Kantonen Graubünden und Wallis, wie eine Auswertung des Immobilienbüros Wüst Partner von 131 Gemeinden zeigt. ImWallis gingen etwa die Preise in Zermatt und Saas-Fee um 13 Prozent zurück, im Leukerbad um 15 Prozent. Im Bündnerland vergüns- tigte sich dasWohneigentum in St. Mo- ritz um 12 Prozent, in Pontresina um 14 Prozent, in Bergün/Bravuogn gar um 21 Prozent. Der Negativtrend traf nicht alleTourismusorte: In 77 der 131 unter- suchten Gemeinden blieben die Preise stabil oder stiegen. ImMärz 2012 hatten die Stimmberechtigten die Zweitwoh- nungsinitiative mit einem Jaanteil von Immobilien Preisrückgang bei Wohneigentum wegen Zweitwohnungsinitiative

50,6 Prozent angenommen. Drei Jahre später verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über Zweitwohnun- gen. sda

In der Zuger Stadtverwaltung kann man Gebühren weiterhin mit Bitcoins bezah- len. Obwohl seit der Einführung im Sommer nur sehr wenige Einwohner die Möglichkeit nutzten, hält der Stadtrat daran fest und prüft sogar noch weitere elektronische Zahlungsmittel sowie Blockchain-Anwendungen. Seit dem 1. Juli kann man Gebühren bis 200 Fran- ken am Schalter der Einwohnerkontrolle im Zuger Stadthaus mit Bitcoins beglei- chen. Getan haben dies nur ein Dutzend Kundinnen und Kunden, wie die Stadt Zug Mitte Dezember mitteilte. Für die Stadtverwaltung habe es sich dennoch gelohnt. «Es war für uns eine wichtige Erfahrung, die Technologie für Bit- coin-Zahlungen zu installieren und zu testen», wird Stadtpräsident Dolfi Müller (SP) in der Mitteilung zitiert. Man habe so auch gegenüber den Fin-Tech-Unter- nehmen ein positives Zeichen setzen und ein internationales Medienecho auslösen können. Aufgrund der positi- ven Erfahrung evaluiert der Stadtrat nun weitere elektronische Zahlungsmittel. Zur Diskussion stehenTwint und Apple- Pay. Neben elektronischen Zahlungs- mitteln will er eine davon losgelöste Anwendung der Verschlüsselungstech- nologie Blockchain prüfen. Darüber hinaus werden Digitalisierung und E-Government im kommenden Jahr für die Stadtverwaltung zentrale Themen sein, wie es weiter heisst. sda

Kanton Schwyz Mehr Eigenverantwortung für Gemeinden und Bezirke Der Schwyzer Regierungsrat will die Au- tonomie von Bezirken und Gemeinden erweitern, indem diese vermehrt eigene Regelungen treffen können. Er hat das Vernehmlassungsverfahren für die Revi- sion des entsprechenden Gemeindeor- ganisationsgesetzes eröffnet. Seit über 45 Jahren wird die Organisation der Schwyzer Bezirke und Gemeinden durch das Gemeindeorganisationsgesetz gere- gelt. In den Grundzügen habe sich das Gesetz, das in den letzten Jahren ver- schiedentlich angepasst wurde, bewährt, teilte die Regierung mit. Sie ist aber der Ansicht, dass dieAutonomie der Bezirke und Gemeinden gestärkt werden soll, damit diese vermehrt eigene Regelun- gen treffen können. Neu im Gesetz soll das Urnensystem fürWahlen und Sach- abstimmungen als Grundsatz verankert und die verfassungsrechtlichen Vorga- ben auf Gesetzesstufe für die Fusion von Bezirken und Gemeinden konkretisiert werden. Die Regierung will auch Rechts- grundlagen für interkommunale Zusam- menarbeiten schaffen. Zudem sollen die Bezirke und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, vermehrt Kompetenzen inner- halb ihrer Organisationsstruktur auszu- lagern. Weitere Revisionspunkte betref- fen die Wahl oder Anstellung des Gemeindeschreibers oder die Aufsicht des Regierungsrats über die Bezirke und Gemeinden. DieVernehmlassung dauert bis am 7. April 2017. sda Köniz BE Gemeinderat will Veloverkehr bis 2030 verdoppeln Der Könizer Gemeinderat will denAnteil desVeloverkehrs amGesamtverkehr bis ins Jahr 2030 verdoppeln. Heute beträgt er fünf Prozent. Damit dieses Ziel er- reicht wird, hat der Gemeinderat das Programm «Fuss-Velo-Köniz!» gestartet. Bis Sommer 2017 soll die Verwaltung Massnahmen zur Förderung des Velo- sowie des Fussverkehrs erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen. Den hohen Anteil des Fussverkehrs am Gesamtver- kehr von heute 32 Prozent will der Ge- meinderat beibehalten. sda

Münchenstein BL Gemeinde erhält für Mehrwertabgabe Segen des Bundesgerichts

Im Streit um die Mehrwertabgabe für Ein- und Aufzonungen hat die Baselbie- ter Gemeinde Münchenstein vor Bun- desgericht einen Sieg errungen. Das oberste Gericht beurteilt die von der Gemeindeversammlung im September 2013 beschlossene Regelung als recht- mässig. DasVerdikt der Lausanner Rich- ter ist klar: Die Baselbieter Regierung und das Kantonsgericht haben der Ge- meinde zu Unrecht die Kompetenz für die Einführung einer Mehrwertabgabe abgesprochen. Das von Münchenstein angefochtene Urteil des Kantonsgerichts verletzte die Gemeindeautonomie, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest. Das oberste Gericht wies dieAngelegen-

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SCHWEIZER GEMEINDE 1 l 2017

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